EnergieSchweiz

Umstieg auf neue Kältemittel

Die EU verbietet schrittweise gängige Kältemittel in Wärmepumpen. Die Schweiz zieht bei diesem technischen Wandel mit. Für Hausbesitzerinnen und -besitzer empfiehlt es sich, bei Neuanschaffungen frühzeitig umzudenken.

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Wärmepumpen sind unverzichtbar, um mit erneuerbaren Energien zu heizen. Die EU nimmt nun klimaschädliche Gase schrittweise vom Markt, wie sie auch in Kältemitteln klassischer Wärmepumpen verwendet werden. Diese enthalten je nach Typ und Grösse wenige Kilogramm davon. Bei ihrer Herstellung, bei der Befüllung, bei Reparaturarbeiten sowie bei der Entsorgung können die Gase entweichen und in Summe dem Klima zusetzen.

Das Kältemittel – ein Fluid – sorgt für die Heizleistung der Wärmepumpe. Ist der Füllstand zu niedrig, funktioniert die Kraftwärmemaschine nicht oder nur ungenügend. Ist er zu hoch, kann sie einen Schaden erleiden. Darum braucht es regelmässig Wartung, bei der auch die Dichtigkeit kontrolliert wird. Kältemittel strömen am Anfang ihres Kreislaufs flüssig durch das System und nehmen bei niedrigem Druck und niedriger Temperatur Wärme auf. Bei höherem Druck und höherer Temperatur geben sie diese wieder ab. Dabei verändert das Kältemittel seinen Zustand, geht vom flüssigen in einen Gaszustand über und regeneriert sich wieder. Danach beginnt der Prozess von neuem.

Kein Totalverbot

Die meisten Wärmepumpen enthalten als Kältemittel fluorierte Kohlenwasserstoffe, sogenannte «F-Gase». Diese synthetisch hergestellten Stoffe gelten als problematisch. Massgebend dafür sind zwei Kennwerte: das Treibhauspotenzial (GWP) und das Ozonabbaupotenzial (ODP). Vor allem das GWP ist bei fast allen aktuellen Wärmepumpen-Kältemitteln viel zu hoch. Beide wurden dennoch genutzt, weil sie im Umgang sehr einfach, sehr sicher und unbrennbar sind. Somit konnten Wärmepumpen bisher überall ohne besondere Vorkehrungen aufgestellt und betrieben werden. Diese synthetischen Kältemittel sollen vom Markt genommen werden.

«Ein komplettes Verbot ist allerdings noch nicht vorgesehen», sagt Lukas Gasser, Ressortleiter Normen und Technik bei der Fachvereinigung Wärmepumpen Schweiz (FWS). Er ist Mitglied einer Arbeitsgruppe, die zusammen mit dem Bundesamt für Umwelt und Branchenvertretern an der künftigen Verordnung arbeitet.

Spätestens 2027 sollen für neue Wärmepumpen umweltfreundliche Kältemittel vorgeschrieben sein

Diese verbessern nebenbei die Effizienz der Wärmepumpe und ermöglichen eine höhere Vorlauftemperatur. «Für kleine Wärmepumpen bis 50 kW läuft es wohl auf Propan hinaus, für grössere, je nach Anwendung und Aufstellort, gegebenenfalls auf andere Kältemittel», sagt Lukas Gasser. Bereits jetzt sind erste Wärmepumpen mit neuem Kältemittel verfügbar. «Die Hersteller stellen um, brauchen für grosse Maschinen jedoch noch Zeit», sagt der Experte. Die Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung (ChemRRV) gibt vor, wohin die Reise schlussendlich führt. Sie befindet sich erneut in Revision und soll verschärft werden, zeitgleich mit den EU-Regelungen.

Sicherheitsvorkehrungen

Alle Beteiligten sind gefordert, denn auch umweltfreundliche Kältemittel bringen Nachteile mit sich. Meist sind sie explosiv, brennbar und teilweise sogar giftig. Doch Lukas Gasser schätzt deren Risiken als sehr gering ein. Denn Kältemittel zirkulieren in einem hermetisch geschlossenen Kreislaufsystem. Kältemittel-Leckagen könnten zwar vorkommen, seien aber äusserst selten. Dennoch gilt es neue Vorschriften zu beachten. Wärmepumpen müssen – aussen aufgestellt – einen Sicherheitsabstand zu potenziellen Zündquellen (beispielsweise vom Gasgrill) einhalten, aber auch zu Lüftungseinlässen und Lichtschächten. Das erfordert eine präzise Planung.

Werden Wärmepumpen in Innenräumen verstaut, müssen je nach Typ und Aufstellungsraum allenfalls Sicherheitsmassnahmen getroffen werden. Dazu zählen beispielsweise kontrollierte Lüftungsanlagen und Kältemittelsensoren. Die damit einhergehenden Mehrkosten sind laut Lukas Gasser bei Neubauten oder energetischen Sanierungen aber vernachlässigbar.

Wichtig: Hausbesitzerinnen und -besitzer müssen ihre bestehende Wärmepumpe nicht ersetzen. Sie können vorerst weiterhin herkömmliche Kältemittel kaufen. Einzig Kältemittel mit einem GWP-Wert von mehr als 2500 dürfen ab 2030 nicht mehr nachgefüllt werden.

Neue Modelle wählen

Henry Wöhrnschimmel, Fachperson für Kältemittel beim Bundesamt für Umwelt, beruhigt: «Der Betrieb oder die Wartung bestehender Anlagen ist auch in Zukunft unbeschränkt möglich.» Er empfiehlt in Ein- oder Mehrfamilienhäusern Modelle mit R-290 (Propan). Gegebenenfalls müsse man Innenaufstellungen mit einer Fachfirma oder der kantonalen Gebäudeversicherung prüfen. Lassen sich die Sicherheitsnormen nicht einhalten, sei auch der Einsatz eines anderen synthetischen Kältemittels mit tiefem Treibhauspotenzial möglich.

Fazit

Wer seine Liegenschaft saniert oder neu baut und über die Anschaffung einer Wärmepumpe nachdenkt, schaut sich besser schon jetzt nach einem Modell mit umweltfreundlichem Kältemittel um. Unter Umständen lässt sich die bestehende Maschine auch umrüsten, das ist aber nicht bei allen möglich. Von Aktionskäufen alter Modelle, die traditionelle Kältemittel enthalten, ist grundsätzlich abzuraten. Expertinnen und Experten sind trotz anstehender Anpassungen davon überzeugt: Um die Zukunft der umweltfreundlichen Heiztechnologie mit Wärmepumpen steht es unverändert gut. «Die neuen Kältemittel machen sie einzig noch umweltfreundlicher», sagt Lukas Gasser.

Propan

Das Kältemittel R-290 (Propan) wird für kleinere bis mittlere Wärmepumpen das Kältemittel der Wahl sein. Es handelt sich um ein farbloses, geruchloses und ungiftiges Gas. Es weist einen GWP-Wert von 3 auf und schädigt die Ozonschicht nicht. Ausserdem ist Propan thermodynamisch günstiger, überträgt also die Wärme effizienter. Eine mögliche höhere Vorlauftemperatur von rund 70°C macht solche Wärmepumpen in Altbauten noch attraktiver. Auf dem Markt sind schon diverse Modelle zu finden, die mit Propan ausgerüstet sind.

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