Elektromobilität in den Agglomerationen

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Bundesamt für Raumentwicklung ARE

Zuständig: Ulrich Seewer | Bundesamt für Raumentwicklung ARE

Diese Massnahme fasst alle Massnahmen zusammen, die mit Elektromobilität im Programm Agglomerationsverkehr zu tun haben. Die Agglomerationen sollen in den Agglomerationsprogrammen als Basis eine Gesamtkonzeption zur Elektromobilität erarbeiten. Darauf aufbauend sind Massnahmen inkl. deren räumlicher Verortung darzulegen. Beispiele von Massnahmen könnten sein: öffentliche Parkplätze mit Ladeinfrastrukturen (grüne Zonen) und Systeme für E-Car Sharing/Pooling, Elektrifizierungen im ÖV-Bereich (Ortsverkehr). Das ARE übernimmt den Lead für die Koordination der Massnahmen und präzisiert diese in den Richtlinien zum Programm Agglomerationsverkehr.

Es handelt sich um eine Daueraufgabe, die in einem definierten Vierjahresrhythmus umgesetzt wird. Zurzeit laufen die Arbeiten für die zukünftige Generation der Agglomerationsprogramme. Die Vorgaben für die Mitfinanzierung von Infrastrukturen für die Elektromobilität werden dabei präzisiert.

Die Richtlinien für die Ausarbeitung der Agglomerationsprogramme der 5. Generation wurden erstellt und die Rahmenbedingungen für die Bundesmitfinanzierung von Infrastrukturen für die Elektromobilität weiter geklärt (weitere Informationen). Die Agglomerationen sind zurzeit daran die Agglomerationsprogramme der 5. Generation auszuarbeiten. Die Agglomerationen können ihre Programme der 5. Generation bis Mitte 2025 einreichen. Anschliessend folgt die Prüfung durch den Bund und die Bewilligung der Mittel durch das Parlament. Die Mitfinanzierung der Agglomerationsprogramme der 5. Generation startet voraussichtlich ab 2028. Danach folgen im 4-Jahrerhythmus weitere Generationen von Agglomerationsprogrammen.

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